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Dammstraße 26-28 Geländer Sanierung
In diesem Mehrparteienhaus wurde die Geländerhöhe nicht nach den baubehördlichen Vorschriften gebaut. Es wurde nun im Zuge der Stiegenhaus Sanierung vom 3. bis in den 6. Stock eine Geländer Erhöhung vorgenommen, da in diesem Bereich die Absturzhöhe über 12 Meter beträgt und daher eine Geländerhöhe von 1,10 Meter vorgeschrieben ist.
Im gesamten Stiegenhaus wurde ein Formrohrdurchzug montiert um ein durchrutschen z. B. von Kleinkinder bei den Stufen zu verhindern. Sämtliche Änderungen und Neuanfertigungen wurden farblich dem Altbestand angepasst.